Versicherungsumfang
Der Versicherungort ist die Wohnung des Versicherungsnehmers. ZumVersicherungsort gehören auch Räume in Nebengebäuden und die eigene Garage auf demselben Grundstück, daß im Versicherungsvertrag als Versicherungsort bezeichnet ist. Die Garage geniesst als Versicherungsort Versicherungsschutz, wenn Sie vom Versicherungsnehmer oder eine mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Person zu privaten Zwecken genutzt wird.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Errichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Ausserdem sind Wertsachen und Bargeld mitversichert.

Wenn der Versicherungsnehmer Räume mit anderen Hausbewohnern gemeinsam nutzt, dann sind auch dort Geräte, wie Trockner oder Waschmaschine, versichert, soweit sie dem Versicherungsnehmer gehören.
Räume, die ausschliesslich beruflich oder gewerblich genutzt werden, geniessen keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie keine Überspannung mitversichert haben, sind Schäden an Elektrogeräten durch eine Überspannung, die durch einen Blitzschlag in die Stromversorgung entstanden ist, nicht mitversichert. Sie sollten aber bedenken, daß diese Art von Schäden, bedingt durch den Klimawandel, immer häufiger zunehmen.
Auch der Diebstahl von Hausratgegenständen im KFZ ist nicht in jeder Police enthalten. Keine Leitungswasserschäden sind Wasserschäden, die durch auslaufendes Wasser aus einem Aquarium oder einem Wasserbett auftritt. Diese Schäden können aber durch einen Zusatzbeitrag integriert werden. Sie sehen also, daß über der Basisversicherung (Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm) noch sehr viele Extraleistungen versichert werden können. Überlegen Sie sich also vorher, welche zusätzliche Leistungen (Fahrraddiebstahl,Aquarium,Wasserbett,Implosion) Ihnen besonders wichtig sind.



